Zunahme des Wolfsbestands

Christian Rantzau
Reichsgraf Christian Rantzau (1614-1663)

In den 30-jährigen Krieg (1618-1648) waren auch die nordeuropäischen Mächte Dänemark und Schweden verwickelt. Durch Kriegshandlungen und die immer wiederkehrenden Durchmärsche von Truppen litten Holstein und auch die 1650 begründete Reichsgrafschaft Rantzau sehr. Die Bevölkerung ging zurück, viele Höfe konnten nicht mehr bewirtschaftet werden.

Die Wolfspopulation soll sich historischen Berichte zufolge im Lande stark erhöht haben. Das veranlasste die höchsten staatlichen Stellen zum Handeln. Reichsgraf Christian Rantzau, der auch Statthalter des dänischen Königs in den Herzogtümern Schleswig und Holstein war, schrieb am 25.08.1650 an den König, dass »der Wolf in diesen landen so gemein wird, dass die Leute an den meisten Orten ihr Klein- und Großvieh nicht retten können«. Auch den Schaden am »Wildbrett« (d.h. frei lebenden, jagdbaren Tieren) beklagt er. Er empfiehlt die »Austilgung solchen hochschädlichen Thieres«. Für dieses Ziel sollten im ganzen Land »alle Jahre an gewissen Tagen« Jagden organisiert werden, damit der Wolf »an allen Orten des ganzen Landes verfolget werde und an keinem Orte seine Zuflucht nehmen könne.«

Auch die Landtage, in denen die Ständevertretung zusammentrat, beschlossen eine »General-Wolffs-Jagd«. Der König ordnete im Herbst 1651 eine solche allgemeine Jagd an. Solche großangelegten Jagden waren nur durchzuführen, wenn von den »Unterthanen die hülffliche Hand dazu geleistet« wurde. Denn nur so konnte die notwendige große Zahl von Treibern und Helfern zusammenkommen. Per Erlass wurde den Untertanen die Mitwirkung an Wolfsjagden verordnet. Die Schützen der Wolfsjagden waren bestallte Jäger.
Graf Christian Rantzau berichtete mit Schreiben vom 1.2.1652 an den König von Erfolgen bei der Wolfsjagd im Amt Breitenburg aufgrund der Ausrüstung seiner Jäger mit »newen Pannen«, d.h. er hatte für seine Jäger statt der bis dahin üblichen Radschlossgewehre und Luntenflinten die wesentlich praktischeren Steinschlossbüchsen angeschafft.

Von gebräuchlichen Jagdmethoden erfahren wir auch aus einem Gesuch des Harmen Sandkamp aus Brande. Er war wegen eines Totschlags aus der Grafschaft Rantzau geflohen und wollte reuig zurückkehren. In einem Gnadengesuch an Christian Rantzau bot er an, als Wolfsjäger zu arbeiten. Ihm seien die Jagdmethoden »Schießen, Giftlegen und Wolfskulen« gut vertraut und er wolle sich verpflichten, für vier Jahre jährlich vier Wölfe zur Strecke zu bringen. Für jeden nicht erlegten Wolf wolle er 6 Reichstaler in die gräfliche Kasse zahlen. Ob Reichsgraf Christian auf das Angebot einging, ist nicht überliefert.

Im Rantzau-Familien-Archiv im Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs haben wir Quittungen entdeckt, die die Wolfsjagd buchhalterisch belegen. Der auf der Breitenburg tätige Verwalter der Reichsgrafen stellte den beiden Wolfsjägern Claus Holm und Jürgen Krabbenhöwet Quittungen aus, die diese gegenzeichneten, Krabbenhöwet mit »eigenem Markzeichen«, denn er konnte nicht schreiben. Bemerkenswert: Claus Holm erhält 1660 vier Reichstaler für einen bei Itzehoe erschossenen Wolf. Krabbenhöwet war mit »Schützen, Jägern und Stallbursch« auf der Jagd, wohl daher durfte er für jeden erschlagenen und erschossenen Wolf 10 Reichstaler kassieren.