Die Münzen des Grafen Christian

Mit Erlangung der Reichsgrafenwürde 1650 erhielt Graf Christian zu Rantzau die Berechtigung zum Schlagen von Gold- und Silbermünzen, die noch vom Reichstag, dem Niedersächsischen Kreis und den Nachbarn, Herzog Friedrich III. von Gottorf und König-Herzog Friedrich III. von Dänemark, bestätigt werden musste. Das war bis Januar 1654 geschehen. So entstanden in Rantzaus Auftrag 10.000 Reichstaler in Silber und in den Jahren 1655, 1656 und 1658 insgesamt 11.200 Dukaten in Gold. Der Graf hatte selbst für eine großen Vorrat an Rosenobels gesorgt, die zur Herstellung der Rantzau-Dukaten eingeschmolzen wurden. Alle vorbereitenden Arbeiten wurden in der Hamburger Münzstätte durch den Münzmeister Matthias Freude dem Älteren durchgeführt und dann auf Schloss Rantzau mit einem für diese Münzen hergestellten Prägestempel und Stock geschlagen. Freude versah alle durch ihn ausgeprägten Stücke mit seinem Zeichen, den gekreuzten Zainhaken mit durchgestecktem Dreiblatt. »Von jedem Tausend Reichstaler könne einer durchschnitten werden; dessen eine Hälfte könne der Münzmeister behalten, dessen andere dem Münzherrn gegeben und in eine von beiden Personen versiegelte Fahrbüchse gesteckt werden.« Der Kaufmann Hans Lambrecht sollte die Gewichte besorgen, um mit diesen die geprägten Münzen zu wiegen.

Die Münzen des Grafen Detlev zu Rantzau

Etwa 30 Jahre nach der letzten Prägung im Schloss Rantzau machte der zweite Reichsgraf Detlev am 20.12.1688 mit dem Glückstädter Münzmeister Christoph Woltereck einen Vertrag, nach dem dieser die Münzprägung pachtete und dem Grafen eine feste Abgabe zahlte. Es wurden daraufhin Dukaten aus Gold nach dem vorgeschriebenen Münzfuß hergestellt. Die Zweidritteltaler aus Silber allerdings, die er für den Gesamtwert von 156.000 Reichstalern in Auftrag gab, hatten einen geringeren Silbergehalt als vorgeschrieben. Diese Maßnahme entsprach zwar nicht den geltenden Gesetzen, war aber zu seiner Zeit durchaus üblich. Das Fehlen der Münzzeichen des Münzmeisters, Christoph Woltereck aus Glückstadt, zeigt deutlich, dass dieser offenbar wegen der möglichen Probleme nicht bereit dazu war, sein Zeichen auf die von ihm hergestellten Münzen zu setzen. Die Prägung begann 1689. Bei dem Versuch, die Münzen durch königliches Gebiet zu transportieren, um sie im Ausland in Umlauf zu setzen, kam es zu Komplikationen und der Münzmeister wurde gefangen gesetzt. »Nach den Akten der Königl. Regierungskanzlei in Glückstadt erstatteten zuerst zwei Altonaer Bürger die Anzeige, dass von einem Hamburger geringhaltiges Rantzauisches Geld verladen und zu Schiff nach Holland gehen sollte. Die Angeber beanspruchten als Lohn 1/6 der Summe. Infolgedessen beschlagnahmte man auf einem Schiff auf der Stör 2 Tonnen mit Geld; in der einen befanden sich Zweidritteltalerstücke mit dem Gepräge des Reichsgrafen Detlef zu Rantzau im Werte bis zu 2200 Reichstalern; in der zweiten fand man nicht näher bezeichnetes Kupfergeld und ungemünzte Kupferplatten, die man aber nach einigen Wochen wieder freigab. Das Silbergeld wurde nach Glückstadt gebracht, und es wurde vom König Christian V. am 27. und 30. Juli 1689 eine strenge Untersuchung über das zu gering ausgemünzte Geld, den Münzvertrag des Grafen Detlef, den glückstädtischen Münzmeister Christoph Woltereck und die Abnehmer des Geldes befohlen.« (Lange, S. 338ff) Der Münzmeister wurde ebenso wie zwei beteiligte Händler zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der Graf erhielt 1693 dagegen die Erlaubnis, das restliche Geld über königliches Gebiet in die Niederlande transportieren zu lassen. Es durfte jedoch unter keinen Umständen hier ausgegeben werden. Ob die beabsichtigte Prägung weiterer 2/3- und 1/3-Taler noch zustande kam, ist nicht bekannt.

Der Herstellungsprozess von Münzen im 17. Jahrhundert

Es gab während des 17. Jahrhunderts zwei offizielle Münzstätten in dieser Region, eine Rats-Münze in Hamburg und eine königlich-dänische Münze in Glückstadt. Reichsgraf Christian nutzte die Dienste des Hamburger Münzmeisters, Graf Detlev die des Glückstädters. Beide ließen aber ihre Münzen auf Schloss Rantzau prägen, so dass hier eine Art »Heckenmünze« (d. h. inoffizielle Münze) entstand. Die Münzprägung war ein aufwändiges Handwerk unter Leitung des Münzmeisters und unter Einsatz vieler Arbeitskräfte. Das zu verarbeitende Metall musste zunächst geschmolzen, gemischt und dann in Platten gegossen werden. Diese Platten wurden Zaine genannt und mit hölzernen Stangen bewegt, die an einem Ende einen eisernen Haken besaßen. Diese Zainhaken waren ein wichtiges Hilfsmittel bei der Bearbeitung der glühenden Metallplatten. Die Zaine wurden anschließend solange mit dem Hammer bearbeitet, bis sie die nötige Dicke für die gewünschten Münzen erreichten. Daraufhin konnten die Schrötlinge, die Münzrohlinge, aus dem Zain herausgestanzt oder ausgeschnitten werden. Diese beiden Arbeitsschritte wurden durch die Erfindung von Walzwerken und Ausstanzmaschinen wesentlich erleichtert. Schließlich wurden die Schrötlinge zwischen Vorder – und Rückseitenstempel gelegt und per Hammerschlag geprägt. Der Rückseitenstempel war dabei im Amboss fest eingelassen. Der Vorderseitenstempel wurde vom Münzmeister frei in der Hand gehalten. Auch hier vereinfachten Prägemaschinen die Arbeit. Der Münzmeister versah die durch ihn ausgeprägten Stücke mit seinem speziellen Zeichen. Damit garantierte er das richtige »Schrot und Korn«. »Schrot« steht dabei für das Gesamt- oder Raugewicht der Münze und »Korn« für den Edelmetall- oder Feingehalt der Münze, der damals für den Münzwert entscheidend war.